Allgemeine Geschäftsbedingungen von MindCircus Communications – B2B (zwischen Unternehmern)
1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer und MindCircus Communications e.U. (in der Folge kurz: „MindCircus Communications“).
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von MindCircus Communications ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2.) Angebote, Nebenabreden
a) Die Angebote (von MindCircus Communications auch als Kostenvoranschläge bezeichnet) von MindCircus Communications sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung von MindCircus Communications Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c) Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3.) Auftragserteilung
a) Die Auftragserteilung erfolgt durch von MindCircus Communications erteilte Auftragsbestätigung der kundenseitigen Annahme des Angebots (auch als Kostenvoranschlag bezeichnet). Sofern eine Angebotsbindung im Angebot (Kostenvoranschlag) ausdrücklich angegeben ist, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots seitens des Kunden zustande.
b) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags (darunter fallen auch Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MindCircus Communications, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
d) MindCircus Communications verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein gültigen Standards für Kommunikation (dem PRVA-Ehrenkodex entsprechend) und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
e) MindCircus Communications kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen (z. B. für Grafikerstellung, Videoproduktion etc.) und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen.
4.) Gewährleistung und Schadenersatz
a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von MindCircus Communications innerhalb angemessener Frist zu erfüllen, wobei auf den vereinbarten Zeitplan Rücksicht zu nehmen ist. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c) MindCircus Communications hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.
d) Hat MindCircus Communications in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens – wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:
bei Rücktritt und bei Personenschäden ohne Begrenzung,
in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen:
– bei einer Auftragssumme bis 250.000,00 Euro: 5 % der Auftragssumme, höchstens 12.500,00 Euro;
– bei einer Auftragssumme über 250.000,00 Euro: 5 % der Auftragssumme, jedoch höchstens 750.000,00 Euro.Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenem Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.
5.) Vertragsverlängerung, Kündigung und Rücktritt vom Vertrag
a) Jahresverträge verlängern sich mit Ablauf eines Jahres jeweils automatisch um ein weiteres Jahr (revolvierende Vertragsverlängerung mit Fortschreibung der Inhalte für das kommende Vertragsjahr). Projektverträge enden mit Abschluss des zugrunde liegenden Projekts.
b) Jede Vertragspartei hat das Recht, einen Jahresvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des aktuell laufenden Jahres schriftlich zu kündigen.
c) Ein Rücktritt vom Vertrag außerhalb und unbeschadet der vorgesehenen Kündigungsmöglichkeit ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
d) Bei Verzug von MindCircus Communications mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich.
6.) Honorar, Leistungsumfang
a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten.
c) Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung auf das von MindCircus Communications bekannt gegebene Konto zu erfolgen.
d) Im Fall des Zahlungsverzugs sind Zinsen in Höhe von 9,2 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.
7.) Mediabudget
a) Ist MindCircus Communications mit Medialeistungen beauftragt, so verwaltet MindCircus Communications das vereinbarte Mediabudget im Auftrag des Kunden.
b) MindCircus Communications ist erst zur Setzung von Maßnahmen verpflichtet, wenn die Kosten dieser Maßnahmen vorab vom Kunden auf das angegebene Konto von MindCircus Communications gezahlt wurden.
8.) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Kommunikationsleistungen ist der Sitz von MindCircus Communications.
9.) Referenzkundennennung
Sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich untersagt, ist MindCircus Communications berechtigt, den Kunden und die Kommunikationsdienstleistung für den Kunden als Referenzprojekt anzugeben.
10.) Geistiges Eigentum
MindCircus Communications gewährt dem Kunden uneingeschränkte Nutzungsrechte an allen erstellten Werken.
11.) Rechtswahl, Gerichtsstand
a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und MindCircus Communications kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von MindCircus Communications vereinbart.